Anna Preiss

Geboren am 25. Juni 1923
Verfolgungsgrund: „Verhältnis mit Zwangsarbeiter“
Biografische Daten


Schreiben des Landessekretariats der niederösterreichischen Volkssolidarität
an den Bezirksausschuss Gmünd, Wien
1. April 1947 (Quelle: Niederösterreichi-
sches Landesarchiv)



Abschrift des Briefes der Mutter von Anna Preiss, gerichtet an die Gestapo Wien,
18. August 1944 (Quelle: Niederöster-
reichisches Landesarchiv)


Verhaftung
Die Polizei Gmünd verhaftete Anna Preis im August 1942 und brachte sie zur Gestapo nach Znaim. Ihr wurde „Verkehr mit Ausländern“ vorgeworfen. Aufgrund ihrer fortgeschrittenen Schwangerschaft wurde sie nach acht Tagen wieder entlassen. Im Februar 1944 nahm sie die Gestapo erneut in Haft und überstellte Anna auf die Roßauer Lände in Wien. Nach einer mehrmonatigen Gestapohaft wurde sie nach Ravensbrück deportiert.

KZ-Haft
Anna war auf Block 11 untergebracht und erhielt die Häftlingsnummer 29864. Sie verrichtete Zwangsarbeit in der Landwirtschaft. Ihre Mutter schrieb im August 1944 an die Gestapo, um ihre Tochter frei zu bekommen. Laut den Angaben der Mutter war Anna dem Ausländer, einem Ukrainer, unfreiwillig begegnet. Schuld wäre Annas Freundin Franziska, die ebenfalls wegen demselben „Vergehen“ nach Ravensbrück verschleppt wurde. Nach einem gemeinsamen Kinobesuch Ende Juli 1942 hätte die Freundin Anna in die Unterkunft eines Polen gebracht. Dort lebte auch der Ukrainer, mit dem Anna „verbotener Umgang“ vorgeworfen wurde. Zum Zeitpunkt des Zusammentreffens war Anna schwanger von ihrem Verlobten, der bei der Wehrmacht diente. Nach ihrer Verhaftung leugnete jedoch der Verlobte die Vaterschaft des am 4. März 1943 geborenen Kindes. Der Brief der Mutter war erfolglos, Anna kam nicht frei. Im Dezember 1944 wandte sich die besorgte Mutter an die Kommandantur des KZ Ravensbrück: „Ich habe von meiner Tochter bereits vier Monate keine Nachricht und da möchte ich bitten, mich doch als Mutter zu verständigen, warum sie nicht schreiben kann, oder was mit ihr los ist. Als Mutter hab ich ja doch das Recht zu wissen, wie es meinem Kind geht.“ Der Kommandant ließ der Mutter schreiben, dass ihre Tochter gesund sei.

Rückkehr
Im Februar 1945 wurde Anna überraschend entlassen. Mit 34 kg Körpergewicht kehrte sie in ihre Heimat zurück. Nach der Haft war sie aufgrund ihres schlechten gesundheitlichen Zustandes arbeitsunfähig, zudem hatte sie ihren Sohn zu versorgen. In der Not wandte sie sich an die Volkssolidarität Niederösterreich, dem Verband der politisch Verfolgten. Die Volkssolidarität gab Anna 20 Schilling als Unterstützung. In den Verband aufgenommen wurde sie nicht, zudem war eine weitere Hilfe „unmöglich“, da Anna, so die Volkssolidarität, nicht aus politischen Gründen verhaftet worden sei.

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