Hermine Horvath

Geboren am 7. März 1905 in Jabing (Burgenland)
Verfolgungsgrund: „Zigeunerin“
Biografische Daten


Negative Bemerkung des Fürsorgeamtes des Magistrats Linz über den Haftentschädigungsantrag von Hermine Horvath (Quelle: Oberösterreichisches Landesarchiv, Opferfürsorgeakt)

Familie in KZ-Haft
Hermine Horvath wurde 1905 im burgenländischen Jabing geboren. Mit neunzehn Jahren heiratete sie Anton Horvath, mit dem sie nach Spitzzicken zog. Im Laufe der Jahre bekam Hermine vier Kinder.

1943 wurde sie gemeinsam mit ihrer Familie in das „Zigeunerfamilienlager“ nach Auschwitz-Birkenau deportiert. Die Haftbedingungen waren katastrophal. So verlor sie ihre beiden Söhne, einer starb an Typhus, der andere wurde erschlagen. Mitte Mai 1944 begann die Auflösung des „Zigeunerfamilienlagers“. Hermine wurde mit ihren beiden Töchtern nach Ravensbrück verschleppt. Dort blieben sie nur wenige Monate, denn als sich die Front verschob, evakuierte die SS das Lager schrittweise. Nach einem fünftägigen Transport mit vielen Toten kam Hermine mit ihren Töchtern im völlig überfüllten KZ Mauthausen an. Dort waren sie in der sogenannten „Zigeunerbaracke“ im Wiener Graben untergebracht. Wenige Tage nach der Ankunft in Mauthausen musste sie mit ihren Töchtern Zwangsarbeit im Straßenbau verrichten: „Die Kolonne ist täglich um 6 Uhr früh zur Arbeit gegangen und erst um 18 Uhr zurückgekehrt“, erinnerte sie sich bei einer Vernehmung. Am 5. Mai 1945 wurden sie in Mauthausen befreit. Unmittelbar nach der Befreiung starb noch eine der Töchter.

Rückkehr ins Nichts
Hermine kehrte mit ihrem letzten Kind in ihr Dorf zurück. Doch die Spitzzicker Roma-Siedlung existierte nicht mehr. Auch Hermines Mann Anton überlebte nicht. Laut Mauthausen-Komitee Österreich starb er wenige Tage vor der Befreiung im KZ Gusen.

Hermine und ihre Tochter zogen nach Linz. 1947 wurde sie von einer ihr unbekannten Frau beschuldigt, als Stubendienst jüdische Häftlinge im KZ Mauthausen misshandelt zu haben. Hermine folgte der Frau auf ein Polizeirevier, um eine Aussage zu machen. Es kam zu einer Gerichtsverhandlung. Die Beweislast gegen Hermine war mager. Gesucht wurde eine „Zigeunerin“ namens Horvath. Auf Hermine traf dies zu, jedoch wurden Dutzende als „Zigeunerinnen“ verfolgte Frauen mit Nachnamen „Horvath“ nach Mauthausen verschleppt. Zudem gaben die Belastungszeuginnen an, sich zum Zeitpunkt der Misshandlungen bereits in einem Deliriums-ähnlichen Zustand befunden zu haben. Hermine verteidigte sich vor Gericht:
„Wenn ich wirklich Stubendienst in Mauthausen gewesen wäre, so hätte ich meine Tochter, welche unmittelbar nach der Befreiung gestorben ist, nicht so weit durch Hunger herunterkommen lassen, sondern es wäre mir damals in einer Eigenschaft als Stubendienst gelungen, mir Lebensmittel für sie zu verschaffen. Auch meine zweite Tochter, welche noch am Leben ist, hat von ihrer Haftzeit in den Konzentrationslagern eine Lungentuberkulose davon getragen.“
Dennoch wurde Hermine Horvath zu 18 Monaten Haft verurteilt. Wo sich ihre sechzehnjährige Tochter während ihrer Inhaftierung aufhielt, geht aus den Akten nicht hervor.

Verweigerte Entschädigung
Ihr Ansuchen um eine Amtsbescheinigung zwecks Opferfürsorge wurde mit der Begründung abgewiesen, dass Hermine Horvath nach dem Kriegsverbrechergesetz verurteilt worden war. Zudem hätte sie keinen Anspruch auf Opferrente, weil sie und ihre Kinder durch ihre Heirat mit dem im KZ Gusen verstorbenen Mann Anton staatenlos geworden waren. Damit verlor auch die Tochter Hilde Mair Anspruch auf Opferfürsorge. Mutter und Tochter hielten sich jedoch – mit Ausnahme ihrer KZ-Haft – immer in Österreich auf. Hermine Horvath lebte bis zu ihrem Tod bei ihrer Tochter, dem Schwiegersohn – der aufgrund von Epilepsie arbeitsunfähig war – und den drei Enkelkindern in ärmlichen Verhältnissen. Im Alter von 56 Jahren starb Hermine.

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